Lexikon
Fachbegriffe, verständlich erklärt.
Bauantrag
Antrag auf Baugenehmigung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde. Er muss von einer bauvorlageberechtigten Person, meist Architekt oder Ingenieur, eingereicht werden.
Bestellerprinzip
Bei der Vermietung von Wohnraum zahlt den Makler, wer ihn beauftragt hat – in der Regel der Vermieter.
Due Diligence
Sorgfältige Prüfung einer Immobilie vor dem Kauf: rechtlich, technisch, wirtschaftlich und steuerlich.
Energieausweis
Dokument über die Energieeffizienz eines Gebäudes, als Bedarfs- oder Verbrauchsausweis. Bei Verkauf und Vermietung vorzulegen, gültig zehn Jahre.
Erhaltungsrücklage
Von der Eigentümergemeinschaft angesparte Mittel für künftige Reparaturen am Gemeinschaftseigentum; früher Instandhaltungsrücklage genannt.
Exposé
Verkaufs- oder Vermietungsunterlage mit Beschreibung, Fotos, Grundrissen und Pflichtangaben aus dem Energieausweis.
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Bundesgesetz mit Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden und an Heizungsanlagen sowie Regeln zum Energieausweis.
Grundbuch
Öffentliches Register beim Amtsgericht über Eigentum und Belastungen eines Grundstücks, etwa Grundschulden oder Wegerechte.
Hausgeld
Monatliche Vorauszahlung der Wohnungseigentümer an die Gemeinschaft für Bewirtschaftung, Verwaltung und Rücklage.
HOAI
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie gliedert Planungsleistungen in neun Leistungsphasen.
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Von Energieberatern erstellter Plan für die schrittweise energetische Sanierung eines Wohngebäudes.
Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
Regelt Pflichten von Maklern und Bauträgern, unter anderem Zahlungsraten nach Baufortschritt beim Bauträgerkauf.
Maklerprovision
Vergütung des Maklers für Nachweis oder Vermittlung. Beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher meist zwischen den Parteien geteilt.
Mietmultiplikator
Kaufpreis geteilt durch die Jahresnettokaltmiete; einfache Kennzahl zum Vergleich von Renditeimmobilien.
Mietpreisbremse
Begrenzt in angespannten Wohnungsmärkten die Miete bei Wiedervermietung grundsätzlich auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Nebenkostenabrechnung
Jährliche Abrechnung der umlagefähigen Betriebskosten zwischen Vermieter und Mieter.
Notar
Beurkundet Grundstückskaufverträge, prüft die Identität der Parteien und veranlasst die Eintragungen im Grundbuch.
Vergleichswertverfahren
Bewertungsverfahren, das den Wert aus Kaufpreisen vergleichbarer Objekte ableitet; üblich bei Eigentumswohnungen.
Verkehrswert
Preis, der zum Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre (§ 194 BauGB).
Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)
Gemeinschaft aller Eigentümer einer Wohnanlage. Sie entscheidet in der Eigentümerversammlung über das Gemeinschaftseigentum.
