Lexikon
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Bundesgesetz mit Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden und an Heizungsanlagen sowie Regeln zum Energieausweis.
Bedeutung im Zusammenhang
Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein Fachbegriff aus Immobilienwirtschaft, Verwaltung oder Bauwesen. Entscheidend ist seine konkrete Funktion im jeweiligen Vertrag oder Verfahren; dieselbe Bezeichnung kann im Alltag ungenauer verwendet werden als in Gesetz und Fachpraxis.
Beispiel aus der Praxis
In der Praxis sollte Gebäudeenergiegesetz (GEG) nicht isoliert betrachtet werden. Prüfen Sie immer, welches Dokument, welcher Stichtag und welche Vertragspartei gemeint sind.
Wichtig zur Abgrenzung
Eine kurze Definition ersetzt weder die Prüfung der zugrunde liegenden Unterlagen noch eine Beratung im Einzelfall.
Passende Leistungen
Verwandte Begriffe
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
