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Lexikon

Energieausweis

Dokument über die Energieeffizienz eines Gebäudes, als Bedarfs- oder Verbrauchsausweis. Bei Verkauf und Vermietung vorzulegen, gültig zehn Jahre.

Bedeutung im Zusammenhang

Der Energieausweis dokumentiert die energetischen Kennwerte eines Gebäudes auf Grundlage berechneten Bedarfs oder gemessenen Verbrauchs. Er dient der Information bei Verkauf und Vermietung.

Beispiel aus der Praxis

Bei einer Wohnungsbesichtigung muss ein vorhandener gültiger Ausweis spätestens zugänglich gemacht werden.

Wichtig zur Abgrenzung

Der Energieausweis ist keine Zustandsbewertung, kein Sanierungskonzept und keine Garantie für künftige Energiekosten.

Offizielle Quelle: Gebäudeenergiegesetz

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Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.