Lexikon
Energieausweis
Dokument über die Energieeffizienz eines Gebäudes, als Bedarfs- oder Verbrauchsausweis. Bei Verkauf und Vermietung vorzulegen, gültig zehn Jahre.
Bedeutung im Zusammenhang
Der Energieausweis dokumentiert die energetischen Kennwerte eines Gebäudes auf Grundlage berechneten Bedarfs oder gemessenen Verbrauchs. Er dient der Information bei Verkauf und Vermietung.
Beispiel aus der Praxis
Bei einer Wohnungsbesichtigung muss ein vorhandener gültiger Ausweis spätestens zugänglich gemacht werden.
Wichtig zur Abgrenzung
Der Energieausweis ist keine Zustandsbewertung, kein Sanierungskonzept und keine Garantie für künftige Energiekosten.
Offizielle Quelle: Gebäudeenergiegesetz
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
