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Lexikon

Maklerprovision

Vergütung des Maklers für Nachweis oder Vermittlung. Beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher meist zwischen den Parteien geteilt.

Bedeutung im Zusammenhang

Die Maklerprovision ist die vereinbarte Vergütung für Nachweis oder Vermittlung eines Vertrags. Anspruch, Höhe, Verteilung und Fälligkeit hängen von Objektart, Vertrag und beteiligten Parteien ab.

Beispiel aus der Praxis

Beim Verbraucherkauf einer Wohnung können beide Seiten einen Makler beauftragen; ihre Provisionspflicht muss dann grundsätzlich gleich hoch sein.

Wichtig zur Abgrenzung

Regional verbreitete Prozentsätze sind keine bundesweit gesetzlich festgelegten Preise.

Offizielle Quelle: BGB §§ 652 und 656a–656d

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