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Lexikon

Bestellerprinzip

Bei der Vermietung von Wohnraum zahlt den Makler, wer ihn beauftragt hat – in der Regel der Vermieter.

Bedeutung im Zusammenhang

Das Bestellerprinzip ordnet bei der Vermittlung von Wohnraummietverträgen die Maklerkosten grundsätzlich der Partei zu, die den Makler beauftragt hat. Wohnungssuchende zahlen nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen.

Beispiel aus der Praxis

Beauftragt ein Vermieter einen Makler mit der Mietersuche, kann die Provision nicht einfach auf den späteren Mieter übertragen werden.

Wichtig zur Abgrenzung

Die Regel für Wohnraummiete ist nicht mit den Provisionsregeln beim Immobilienkauf oder bei Gewerbemiete gleichzusetzen.

Offizielle Quelle: Wohnungsvermittlungsgesetz

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