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Ratgeber · Immobilienmakler

Den passenden Immobilienmakler auswählen

Woran Sie Qualifikation, Marktkenntnis und einen fairen Maklervertrag erkennen.

2 Min. LesezeitRedaktionell aktualisiert: 4.10.2026Redaktion immobilienmakler.club

Das Wichtigste in Kürze

  • Preisvorschlag und Vergleichsdaten erklären lassen
  • Auftrag, Laufzeit und Provision vollständig lesen
  • Vermarktungsplan und Berichtsweg schriftlich festhalten
  • Erfahrung mit Objektart und Mikrolage belegen lassen

Erlaubnis nach § 34c GewO

Wer gewerbsmäßig Immobilien vermittelt, braucht eine Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung. Fragen Sie nach der zuständigen Behörde.

Lokale Marktkenntnis

Lassen Sie sich Referenzobjekte in Ihrer Lage nennen und erklären, wie der Makler seinen Preisvorschlag herleitet.

Vertrag und Provision

Ein schriftlicher Maklervertrag regelt Leistungen, Laufzeit und Provision. Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher ist die Provision in der Regel hälftig zu teilen.

Mehrere Gespräche führen

Vergleichen Sie zwei bis drei Anbieter. Achten Sie darauf, wie konkret Vermarktungsplan und Kommunikation beschrieben werden.

Preisvorschläge vergleichbar machen

Bitten Sie jeden Makler um dieselben Angaben: verwendete Vergleichsverkäufe, Bewertungsstichtag, berücksichtigte Merkmale und erwartete Vermarktungsdauer. Ein hoher Startpreis kann attraktiv wirken, führt ohne Nachfragebeleg aber häufig zu späteren Reduzierungen. Entscheidend ist nicht die einzelne Zahl, sondern ob Annahmen, Zu- und Abschläge nachvollziehbar sind.

Leistung, Alleinauftrag und Kommunikation

Der Vertrag sollte Fotografie, Grundrisse, Portale, Besichtigungen, Interessentenprüfung, Verhandlung und Vorbereitung des Notartermins benennen. Prüfen Sie Laufzeit, Kündigung, Nachwirkung und Aufwendungsersatz. Vereinbaren Sie, wie oft Sie einen Bericht erhalten und wer Rückfragen beantwortet. Beim qualifizierten Alleinauftrag können auch Eigentümer eigene Interessenten an den Makler verweisen müssen.

Nachweise statt Werbeversprechen

Die Erlaubnis nach § 34c GewO ist eine gesetzliche Voraussetzung, aber kein Gütesiegel. Aussagekräftiger sind passende Referenzobjekte, konkrete Arbeitsproben, Weiterbildung, Berufshaftpflicht und belastbare Kenntnis des lokalen Teilmarkts. Fragen Sie bei Bewertungen nach Quelle und Aktualität und prüfen Sie, ob Beschwerden sachlich beantwortet werden.

Checkliste

  • Vergleichsdaten und Preisableitung erhalten?
  • Leistungsumfang und Vermarktungskanäle schriftlich?
  • Laufzeit, Kündigung und Nachwirkung verstanden?
  • Provision einschließlich Umsatzsteuer geklärt?
  • Berichtsrhythmus und Ansprechperson vereinbart?

Typische Fehler

  • Den höchsten Preisvorschlag mit dem besten Verkaufsergebnis gleichsetzen
  • Einen Alleinauftrag ungelesen unterschreiben
  • Nur Sterne statt passender Referenzen und Arbeitsweise vergleichen

Häufige Fragen

Braucht jeder Immobilienmakler eine Ausbildung?

Eine bestimmte Berufsausbildung ist für die Tätigkeit nicht allgemein vorgeschrieben; erforderlich ist die gewerberechtliche Erlaubnis nach § 34c GewO. Qualifikation und Erfahrung sollten deshalb zusätzlich geprüft werden.

Wie lange sollte ein Maklervertrag laufen?

Dafür gibt es keine universelle Dauer. Sie sollte zum Objekt und Vermarktungsplan passen und klare Kündigungs- sowie Verlängerungsregeln enthalten.

Quellen und weiterführende Informationen

Offizielle und fachliche Quellen zur Prüfung des aktuellen Stands. Links zuletzt am oben genannten Aktualisierungsdatum geprüft.

Allgemeine redaktionelle Information, keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Regeln und Programme können sich ändern; prüfen Sie den aktuellen Stand für Ihren Einzelfall.

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