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Lexikon

Grundbuch

Öffentliches Register beim Amtsgericht über Eigentum und Belastungen eines Grundstücks, etwa Grundschulden oder Wegerechte.

Bedeutung im Zusammenhang

Das Grundbuch weist Eigentum und dingliche Rechte an Grundstücken aus. Es ist in Bestandsverzeichnis und Abteilungen gegliedert; dort können etwa Dienstbarkeiten, Vorkaufsrechte, Grundschulden und Hypotheken stehen.

Beispiel aus der Praxis

Vor einem Verkauf prüft das Notariat, ob eingetragene Grundschulden gelöscht oder übernommen werden und welche Zustimmungen erforderlich sind.

Wichtig zur Abgrenzung

Baulasten und öffentlich-rechtliche Beschränkungen stehen je nach Bundesland nicht im Grundbuch und müssen gesondert geprüft werden.

Offizielle Quelle: Grundbuchordnung

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Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.