Lexikon
Grundbuch
Öffentliches Register beim Amtsgericht über Eigentum und Belastungen eines Grundstücks, etwa Grundschulden oder Wegerechte.
Bedeutung im Zusammenhang
Das Grundbuch weist Eigentum und dingliche Rechte an Grundstücken aus. Es ist in Bestandsverzeichnis und Abteilungen gegliedert; dort können etwa Dienstbarkeiten, Vorkaufsrechte, Grundschulden und Hypotheken stehen.
Beispiel aus der Praxis
Vor einem Verkauf prüft das Notariat, ob eingetragene Grundschulden gelöscht oder übernommen werden und welche Zustimmungen erforderlich sind.
Wichtig zur Abgrenzung
Baulasten und öffentlich-rechtliche Beschränkungen stehen je nach Bundesland nicht im Grundbuch und müssen gesondert geprüft werden.
Offizielle Quelle: Grundbuchordnung
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
