Lexikon
Mietpreisbremse
Begrenzt in angespannten Wohnungsmärkten die Miete bei Wiedervermietung grundsätzlich auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Bedeutung im Zusammenhang
Mietpreisbremse ist ein Fachbegriff aus Immobilienwirtschaft, Verwaltung oder Bauwesen. Entscheidend ist seine konkrete Funktion im jeweiligen Vertrag oder Verfahren; dieselbe Bezeichnung kann im Alltag ungenauer verwendet werden als in Gesetz und Fachpraxis.
Beispiel aus der Praxis
In der Praxis sollte Mietpreisbremse nicht isoliert betrachtet werden. Prüfen Sie immer, welches Dokument, welcher Stichtag und welche Vertragspartei gemeint sind.
Wichtig zur Abgrenzung
Eine kurze Definition ersetzt weder die Prüfung der zugrunde liegenden Unterlagen noch eine Beratung im Einzelfall.
Passende Leistungen
Verwandte Begriffe
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
