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Lexikon

Mietpreisbremse

Begrenzt in angespannten Wohnungsmärkten die Miete bei Wiedervermietung grundsätzlich auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Bedeutung im Zusammenhang

Mietpreisbremse ist ein Fachbegriff aus Immobilienwirtschaft, Verwaltung oder Bauwesen. Entscheidend ist seine konkrete Funktion im jeweiligen Vertrag oder Verfahren; dieselbe Bezeichnung kann im Alltag ungenauer verwendet werden als in Gesetz und Fachpraxis.

Beispiel aus der Praxis

In der Praxis sollte Mietpreisbremse nicht isoliert betrachtet werden. Prüfen Sie immer, welches Dokument, welcher Stichtag und welche Vertragspartei gemeint sind.

Wichtig zur Abgrenzung

Eine kurze Definition ersetzt weder die Prüfung der zugrunde liegenden Unterlagen noch eine Beratung im Einzelfall.

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.