Lexikon
Bauantrag
Antrag auf Baugenehmigung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde. Er muss von einer bauvorlageberechtigten Person, meist Architekt oder Ingenieur, eingereicht werden.
Bedeutung im Zusammenhang
Der Bauantrag ist das förmliche Verfahren, mit dem die zuständige Bauaufsicht die Zulässigkeit eines genehmigungspflichtigen Vorhabens prüft. Er umfasst je nach Landesrecht unter anderem Lageplan, Bauzeichnungen, Baubeschreibung, Berechnungen und Nachweise.
Beispiel aus der Praxis
Wer ein Dachgeschoss zu Wohnraum ausbauen möchte, muss vor Beginn klären, ob Nutzungsänderung und bauliche Eingriffe genehmigungspflichtig sind.
Wichtig zur Abgrenzung
Eine Bauvoranfrage klärt einzelne Fragen vorab; sie ersetzt nicht den vollständigen Bauantrag.
Offizielle Quelle: Baugesetzbuch
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