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Ratgeber · Architekten

Einen Architekten beauftragen

Leistungsphasen, Honorar und der Weg zum Bauantrag.

2 Min. LesezeitRedaktionell aktualisiert: 4.10.2026Redaktion immobilienmakler.club

Das Wichtigste in Kürze

  • Aufgabe, Budget und Entscheidungswege vor Planungsbeginn klären
  • Leistungsphasen und besondere Leistungen einzeln vereinbaren
  • Kosten- und Terminstände regelmäßig dokumentieren
  • Urheber-, Haftungs- und Nutzungsfragen im Vertrag regeln

Leistungsphasen

Die HOAI gliedert die Arbeit in neun Leistungsphasen – von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Sie können auch einzelne Phasen beauftragen.

Kammereintrag

Die Berufsbezeichnung „Architekt“ dürfen nur in die Architektenliste der Kammer Eingetragene führen.

Bauantrag

Für genehmigungspflichtige Vorhaben ist ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser nötig.

Vom Bedarf zur belastbaren Aufgabenstellung

Raumprogramm, Grundstück, Bestandsunterlagen, Budgetrahmen, Qualitätsziele und gewünschter Termin gehören in die Grundlagenermittlung. Benennen Sie, wer Entscheidungen trifft und welche Fachplaner benötigt werden. Je klarer die Aufgabe, desto besser lassen sich Entwürfe und Honorare vergleichen.

Leistungsbild statt Pauschalversprechen

Die neun HOAI-Leistungsphasen strukturieren typische Aufgaben, müssen aber nicht vollständig beauftragt werden. Klären Sie Grundleistungen, besondere Leistungen, Umbauzuschlag, Nebenkosten und stufenweise Beauftragung. Fragen Sie ausdrücklich, wer Kostenberechnung, Vergabe, Bauüberwachung und Mängelverfolgung übernimmt.

Planungsänderungen steuern

Änderungen nach Freigabe eines Entwurfs beeinflussen Honorar, Genehmigung, Ausschreibung und Bauzeit. Dokumentieren Sie Anlass, Entscheidung, Mehrkosten und Terminwirkung. Regelmäßige Kostenstände sollten zum Planungsfortschritt passen; ein früher Budgetrahmen ist noch keine Kostengarantie.

Checkliste

  • Kammereintrag und Berufshaftpflicht geprüft?
  • Aufgabe, Budget und Termine dokumentiert?
  • Leistungsphasen und besondere Leistungen benannt?
  • Fachplaner und Schnittstellen geklärt?
  • Änderungs- und Freigabeprozess vereinbart?

Typische Fehler

  • Mit Entwürfen beginnen, bevor Bedarf und Budget geklärt sind
  • Leistungsphasen mit automatisch enthaltenen Leistungen verwechseln
  • Änderungen ohne Kosten- und Terminfolge freigeben

Häufige Fragen

Müssen alle neun Leistungsphasen beauftragt werden?

Nein. Umfang und Stufen werden vertraglich vereinbart. Lücken und Schnittstellen zu anderen Beteiligten sollten ausdrücklich geregelt sein.

Ist die HOAI eine feste Preisliste?

Sie strukturiert Leistungen und enthält Orientierungswerte; das konkrete Honorar wird im rechtlichen Rahmen vereinbart.

Quellen und weiterführende Informationen

Offizielle und fachliche Quellen zur Prüfung des aktuellen Stands. Links zuletzt am oben genannten Aktualisierungsdatum geprüft.

Allgemeine redaktionelle Information, keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Regeln und Programme können sich ändern; prüfen Sie den aktuellen Stand für Ihren Einzelfall.

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