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Lexikon

Erhaltungsrücklage

Von der Eigentümergemeinschaft angesparte Mittel für künftige Reparaturen am Gemeinschaftseigentum; früher Instandhaltungsrücklage genannt.

Bedeutung im Zusammenhang

Erhaltungsrücklage ist ein Fachbegriff aus Immobilienwirtschaft, Verwaltung oder Bauwesen. Entscheidend ist seine konkrete Funktion im jeweiligen Vertrag oder Verfahren; dieselbe Bezeichnung kann im Alltag ungenauer verwendet werden als in Gesetz und Fachpraxis.

Beispiel aus der Praxis

In der Praxis sollte Erhaltungsrücklage nicht isoliert betrachtet werden. Prüfen Sie immer, welches Dokument, welcher Stichtag und welche Vertragspartei gemeint sind.

Wichtig zur Abgrenzung

Eine kurze Definition ersetzt weder die Prüfung der zugrunde liegenden Unterlagen noch eine Beratung im Einzelfall.

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.