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Lexikon

Vergleichswertverfahren

Bewertungsverfahren, das den Wert aus Kaufpreisen vergleichbarer Objekte ableitet; üblich bei Eigentumswohnungen.

Bedeutung im Zusammenhang

Das Vergleichswertverfahren leitet den Wert aus hinreichend vergleichbaren Kaufpreisen oder geeigneten Vergleichsfaktoren ab. Unterschiede werden durch nachvollziehbare Zu- und Abschläge berücksichtigt.

Beispiel aus der Praxis

Für eine Eigentumswohnung können Verkäufe ähnlicher Wohnungen in derselben Lage herangezogen und um Etage, Zustand oder Stellplatz bereinigt werden.

Wichtig zur Abgrenzung

Angebotspreise aus Portalen sind keine Kaufpreise und daher nicht ohne Weiteres geeignete Vergleichsdaten.

Offizielle Quelle: Immobilienwertermittlungsverordnung

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Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.