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Ratgeber · Hausverwaltung

Hausverwaltung auswählen: Kriterien für Eigentümer

Zertifizierung, Erreichbarkeit, Abrechnung – darauf kommt es bei der Wahl an.

2 Min. LesezeitRedaktionell aktualisiert: 4.10.2026Redaktion immobilienmakler.club

Das Wichtigste in Kürze

  • WEG-, Miet- und Sondereigentumsverwaltung getrennt beauftragen
  • Grundhonorar und Sondervergütungen zusammen vergleichen
  • Vertretung, Erreichbarkeit und digitale Prozesse prüfen
  • Übergabe von Geld, Verträgen und Beschlüssen absichern

WEG- oder Mietverwaltung?

Die WEG-Verwaltung betreut das Gemeinschaftseigentum einer Eigentümergemeinschaft, die Mietverwaltung einzelne vermietete Einheiten oder Häuser für den Eigentümer.

Zertifizierter Verwalter

Seit dem 1. Dezember 2023 können Wohnungseigentümer einen zertifizierten Verwalter verlangen. Fragen Sie nach dem Nachweis der IHK-Prüfung.

Vertrag und Vergütung

Achten Sie auf klar beschriebene Grund- und Sonderleistungen sowie auf Laufzeit und Kündigung.

Anforderungsprofil der Gemeinschaft

Zahl der Einheiten, technische Anlagen, offene Sanierungen, Streitfälle und Rückstände bestimmen den Aufwand. Eine kleine Gemeinschaft mit Aufzug und Heizung kann anspruchsvoller sein als eine größere, technisch einfache Anlage. Halten Sie vor der Ausschreibung fest, welche Sitzungen, Objektbegehungen, Angebote und Berichte erwartet werden.

Vergütung vollständig vergleichen

Neben dem Grundpreis können Kosten für zusätzliche Versammlungen, Mahnungen, Versicherungsschäden, Baumaßnahmen, Kopien oder Eigentümerwechsel entstehen. Fordern Sie ein Preisblatt mit Definition der Sonderleistungen. Ein niedriger Monatspreis ist nicht günstiger, wenn regelmäßig notwendige Aufgaben separat berechnet werden.

Kontrolle und geordneter Wechsel

Fragen Sie nach Vier-Augen-Prinzip, getrennten Bankkonten, Vollmachten, Vertretungsregelung und Datensicherung. Bei einem Wechsel gehören Verträge, Beschlusssammlung, Abrechnungen, Schlüssel, Zugangsdaten und Kontostände in ein Übergabeprotokoll. Die Bestellung durch Beschluss und der Verwaltervertrag sind rechtlich zu unterscheiden.

Checkliste

  • Leistungsprofil der Gemeinschaft beschlossen?
  • Zertifizierung oder Ausnahme geklärt?
  • Alle Sondervergütungen im Preisblatt?
  • Vertretung und Notfallkontakt vorhanden?
  • Kontenführung und Dokumentenübergabe geregelt?

Typische Fehler

  • Nur den Preis pro Einheit vergleichen
  • Bestellung und Vertrag als dasselbe behandeln
  • Keine Regel für laufende Sanierungen und Datenübergabe vereinbaren

Häufige Fragen

Können Eigentümer einen zertifizierten Verwalter verlangen?

Grundsätzlich gehört die Bestellung eines zertifizierten Verwalters zur ordnungsmäßigen Verwaltung; das Gesetz enthält Ausnahmen für kleine Gemeinschaften unter bestimmten Voraussetzungen.

Wer kontrolliert die Verwaltung?

Die Eigentümergemeinschaft entscheidet und kontrolliert über Beschlüsse, Beirat, Belegprüfung und Berichtspflichten. Der Umfang sollte praktisch organisiert werden.

Quellen und weiterführende Informationen

Offizielle und fachliche Quellen zur Prüfung des aktuellen Stands. Links zuletzt am oben genannten Aktualisierungsdatum geprüft.

Allgemeine redaktionelle Information, keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Regeln und Programme können sich ändern; prüfen Sie den aktuellen Stand für Ihren Einzelfall.

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