Dresden
Energieausweis in Dresden
Der Energieausweis beschreibt den Energiebedarf oder -verbrauch eines Gebäudes. Er ist bei Verkauf und Vermietung Pflicht.
- Bedarfsausweis: berechnet aus Bausubstanz und Anlagentechnik
- Verbrauchsausweis: auf Basis tatsächlicher Verbräuche
- Gültig zehn Jahre
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Häufige Fragen
Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
Ausstellungsberechtigt sind u. a. Energieberater, Architekten und Ingenieure mit entsprechender Qualifikation nach Gebäudeenergiegesetz.
